
Jugendschutzprogramme
Jugendschutzprogramme - eine Variante neben technischen Mitteln und Zeitgrenzen
Jugendschutzprogramme können Eltern eine Möglichkeit an die Hand geben, Kindern je nach Altersstufe geeignete Internetangebote freizuschalten und ungeeignete zu blockieren. Die Aufgabe der Anerkennung von Jugendschutzprogrammen liegt bei der KJM. Jugendschutzprogramme wurden als spezielles Jugendschutzinstrument bei entwicklungsbeeinträchtigenden Angeboten in Telemedien im JMStV eingeführt. Sie können vom Anbieter entweder programmiert oder vorgeschaltet werden und müssen einen nach Altersstufen differenzierten Zugang zum Internet ermöglichen. Jugendschutzprogramme sind neben Technischen Mitteln und Zeitgrenzen eine von drei Varianten, die Inhalte-Anbieter als Jugendschutzmaßnahme bei der Verbreitung von entwicklungsbeeinträchtigenden Angeboten im Internet einsetzen können.
Jugendschutzprogramme ≠ Filterprogramme
Jugendschutzprogramme zielen gemäß der Systematik des JMStV darauf ab, dass deutsche Anbieter von entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten in Telemedien diese verbreiten können, ohne rechtsaufsichtliche Maßnahmen durch KJM und Landesmedienanstalten befürchten zu müssen. Jugendschutzprogramme gemäß § 11 JMStV stellen damit ausschließlich ein Instrument der Privilegierung von Inhalte-Anbietern dar. Sie sind deshalb nicht mit Jugendschutzfiltern zu verwechseln, wie sie von Filterherstellern entwickelt und als Schutzmaßnahme für Familien, Schulen, Internet-Cafes oder Jugendeinrichtungen angeboten werden. Für letztere ist die KJM weder zuständig noch hat sie Möglichkeiten der Einflussnahme. Jugendschutzprogramme und Filterprogramme werden in der Praxis aber häufig miteinander verwechselt.
Aktualisierte Kriterien für die Anerkennung
Die KJM hat in ihrer Sitzung im Mai 2011 aktualisierte Kriterien für die Anerkennung von Jugendschutzprogrammen verabschiedet. Diese Kriterien orientieren sich am derzeitigen Erkenntnisstand. Sie sind nicht abschließend; eine Anpassung bzw. weitere Verfeinerung ist jederzeit möglich. Die nachfolgenden Kriterien sollen als Information für Betreiber und Anbieter von Jugendschutzprogrammen dienen. Sie sind als pdf hier abrufbar:
Positivbewertungen
Im August und September 2011 hat die KJM die technischen Konzepte für Jugendschutzprogramme von JusProg e.V. und der Telekom positiv bewertet (vgl. Pressemitteilungen 13/2011 und 16/2011). Die Positivbewertungen der KJM sind ein erster Schritt auf dem Weg zur tatsächlichen Anerkennung eines Jugendschutzprogramms. Die endgültige Anerkennung folgt bei auch faktischer Umsetzung der Konzepte. Die KJM begrüßt das Engagement von Anbietern und Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle, die Entwicklung von Jugendschutzprogrammen zu befördern.

