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Positionen

Rechtsauffassung der KJM zu § 7 JMStV - Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten

Anbieter von Rundfunk und Telemedien müssen laut § 7 JMStV einen Jugendschutzbeauftragten benennen. Die KJM spezifiziert in ihrer Rechtsauffassung insbesondere die Voraussetzungen an die Anbieter und die Qualifikationen der Jugendschutzbeauftragten.

Stellungnahme der KJM zur Novellierung des JMStV 2010

Stellungnahme der KJM zur Evaluation des JMStV 2007

Stellungnahme der KJM zur EU-Konsultation 2008

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Jugendschutzprogramme

Informationen zu Jugendschutzprogrammen und die KJM-Kriterien für deren Anerkennung finden Sie hier.