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    Bewegung bei Jugendschutzprogrammen: KJM bewertet zweites Konzept positiv

    16/2011 (20.09.2011)


    Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat vergangene Woche in München das Jugendschutzprogramm der Telekom positiv bewertet. Das vorgelegte Konzept für die Kinder- und Jugendschutzsoftware entspricht grundsätzlich den Anforderungen des § 11 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). „Jugendschutzprogramme sind ein wesentlicher Baustein eines modernen Jugendmedienschutz-Systems. Deshalb ist es ein großer Erfolg für die KJM, innerhalb von nur fünf Wochen nun schon das zweite Jugendschutzprogramm positiv bewerten zu können“, so der KJM-Vorsitzende Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring.

    Die Positivbewertung der KJM ist der erste Schritt auf dem Weg zur tatsächlichen Anerkennung des Jugendschutzprogramms, die die Telekom anstrebt. Die KJM begrüßt das Engagement von Anbietern und Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle, die Entwicklung von Jugendschutzprogrammen zu befördern.

    Jugendschutzprogramme können Eltern eine Möglichkeit an die Hand geben, Kindern je nach Altersstufe geeignete Internetangebote freizuschalten und ungeeignete zu blockieren. Die Aufgabe der Anerkennung von Jugendschutzprogrammen liegt bei der KJM.

    Aber nicht nur Eltern und Erzieher, auch Anbieter profitieren von Jugendschutzprogrammen: Sie können ihre Angebote künftig so klassifizieren, dass anerkannte Jugendschutzprogramme die Alterseignung erkennen können. Sind Inhalte, die Kinder und Jugendliche beeinträchtigen, zutreffend programmiert, dürfen Anbieter diese dann ohne weitere Schutzmaßnahmen verbreiten.

    Insgesamt gibt es damit zwei von der KJM positiv bewertete technische Konzepte für Jugendschutzprogramme. Weitere Informationen zu Jugendschutzprogrammen finden Sie unter www.kjm-online.de.

     

    Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat sich am 2. April 2003 konstituiert.
    Sie nimmt gemäß dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) die Aufsicht über Rundfunk und Telemedien (Internet) wahr. Mitglieder sind sechs Direktoren der Landesmedienanstalten, vier von den Ländern und zwei vom Bund benannte Sachverständige.

    Mitglieder der KJM:
    Vorsitz: Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring, Prof. Dr. Ben Bachmair, Jochen Fasco, Andreas Fischer, Martin Heine, Folker Hönge, Cornelia Holsten, Thomas Krüger, Elke Monssen-Engberding, Sigmar Roll, Frauke Wiegmann

    Stellvertretende Mitglieder:
    Dr. Gerd Bauer, Dr. Jürgen Brautmeier, Thomas Fuchs, Dr. Uwe Grüning, Michael Hange, Dr. Uwe Hornauer, Sebastian Gutknecht, Bettina Keil, Petra Meier, Petra Müller, Prof. Dr. Horst Niesyto, Prof. Wolfgang Thaenert

    Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Leiterin der KJM-Stabsstelle, Verena Weigand, Tel. 089/63808-262 oder E-Mail stabsstelle@kjm-online.de.

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    Jugendschutzprogramme

    Informationen zu Jugendschutzprogrammen und die KJM-Kriterien für deren Anerkennung finden Sie hier.